Was in diesem Fall beim Kündigungsschutz gilt

Nicht jedes neue Arbeitsverhältnis muss mit einer Probezeit starten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können, müssen im Vertrag aber keine Kennlernphase vereinbaren. Wer ganz ohne Probezeit startet, denkt dann vielleicht, dass von Beginn an Kündigungsschutz besteht.
Ein Irrtum. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift auch ohne Probezeit nicht von Beginn an. Das erklärt Torsten Kleine, Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer Bremen, in einem Online-Beitrag. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gelte erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten, stellt er klar. Weil auch eine Probezeit oft sechs Monate dauert, ergeben sich hier oft Missverständnisse. Grundsätzlich aber gilt: Egal ob mit oder ohne Probezeit – in den ersten sechs Monaten kann der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis ohne Grund kündigen. Einen Kündigungsgrund brauche er erst danach, so Kleine.
Verkürzte Kündigungsfrist bei Probezeit möglich
Einen Unterschied gibt es bei der Dauer der Kündigungsfrist: Wurde eine Probezeit vereinbart, kann das Arbeitsverhältnis in der Regel mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist ohne Probezeit beträgt ansonsten vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats.
Die Probezeit soll sowohl Arbeitgeber und als Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, ein Arbeitsverhältnis auszuprobieren. Wenn es Beschäftigten an einem neuen Arbeitsplatz überhaupt nicht gefällt oder sie ein attraktiveres Angebot unterbreitet bekommen, können auch sie von der verkürzten Kündigungsfrist profitieren.
dpa
Weitere interessante Beiträge:
Rechtsschutz im Job: Wann lohnt sich eine Versicherung?
Juristische Streitigkeiten im Gange? Eine Rechtsschutzversicherung kann vor den finanziellen Folgen schützen.
Können Social-Media-Posts beruflich zum Problem werden?
Ein lustiger Kommentar, ein Urlaubsschnappschuss oder ein politischer Aufruf - viele Menschen teilen ihr Leben in sozialen Medien. Beruflich kann das allerdings zum Problem werden.
Krankgeschrieben: Kann der Chef eine Übergabe fordern?
Wer krankgeschrieben ist, gilt als arbeitsunfähig - kann in diesem Fall trotzdem eine Übergabe vom Arbeitnehmer verlangt werden?



