Die nachfolgende Beispielrechnung zeigt, dass ein rechtliches Vorgehen gegen eine Kündigung oft ein finanzieller Kraftakt bedeutet – vor allem, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Eine juristische Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber kann schnell ins Geld gehen. Und zwar unabhängig davon, wer im Recht ist. Denn vor dem Arbeitsgericht trägt prinzipiell in erster Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten. Noch teurer wird es, wenn man verliert. „Wer verliert, muss zusätzlich die Gerichtskosten bezahlen“, erklärt Henriette Neubert, Versicherungsexpertin beim Verbraucherportal Finanztip.
Kosten können schnell einige Tausend Euro betragen
Laut einer Modellrechnung von Finanztip kann ein Verfahren zu einer Kündigungsschutzklage und einem qualifiziertem Arbeitszeugnis bei einem Bruttomonatsgehalt von 5000 Euro einen Streitwert von 20.000 Euro erreichen. Die eigenen Kosten belaufen sich dann auf rund 4.126 Euro. Der Gesamtstreitwert setzt sich aus der Kündigungsschutzklage (drei Bruttomonatsgehälter, 15.000 Euro) und dem Zeugnis (ein Bruttomonatsgehalt, 5000 Euro) zusammen. Die Gerichtskosten betragen 810 Euro, die Anwaltskosten liegen bei 2.618 Euro. Ohne außergerichtliche Vertretung liegt das eigene Prozesskostenrisiko bei 3428 Euro, mit außergerichtlicher Vertretung bei 4126 Euro.
Für wen lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?
Arbeitnehmer trifft es im Fall einer Kündigung und einer Klage finanziell doppelt: Das Einkommen ist plötzlich unsicher und ein teurer Rechtsstreit kommt noch dazu. Henriette Neubert rät daher: „Gerade, wenn im eigenen Unternehmen oder in der Branche Stellen abgebaut werden, kann eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Beruf sinnvoll sein.“ Insbesondere gelte das für Beschäftigte, die viel zu verlieren beziehungsweise geringe Rücklagen haben oder befürchten müssen, nur schwer einen neuen, vergleichbaren Job zu finden.
Finanztip rät, den Schutz vorausschauend abzuschließen und nicht erst dann, wenn sich ein Konflikt abzeichnet. In der Regel gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Der Versicherer kann die Leistung ablehnen, wenn der Auslöser des Streits zeitlich vor den Vertragsbeginn oder in die Wartezeit fällt. Und: Zeit bleibt nach einer Kündigung kaum: „Wer gegen eine Kündigung vorgehen möchte, muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen“, so Henriette Neubert. Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Gewerkschaftsmitglieder sind in der Regel geschützt
Arbeitsrechtsschutz lässt sich meistens nicht einzeln abschließen, sondern nur zusammen mit einer Privatrechtsschutzversicherung. Gut zu wissen: Wer Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Berufsverbandes ist, hat in der Regel darüber bereits einen Arbeitsrechtsschutz. Vor Abschluss einer zusätzlichen Versicherung sollten Beschäftigte deshalb unbedingt prüfen, welchen Schutz ihre Mitgliedschaft bereits umfasst, rät das Verbraucherportal.
dpa
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