Verabredungen zur Mittagspause, der kurze Austausch über den Kollegen – oder kleinere Lästereien: Viele nutzen Dienst-Messenger auch für private Gespräche. Aber wann darf jemand mitlesen?

Egal ob Slack, Teams oder ein anderes Programm – wer beruflich schnell mit Kolleginnen und Kollegen kommunizieren möchte, verwendet meist einen Dienst-Messenger. Aber mal ehrlich: Auch wenn der eigentlich für die Arbeit gedacht ist, kann es gelegentlich dazu kommen, dass auch private Unterhaltungen ihren Weg in den Chat finden. Darf ich das überhaupt? Und: Wie privat sind meine Chats wirklich?
„Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Privatnutzung durch Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zu untersagen“, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Heißt: Grundsätzlich ist die private Kommunikation mit den Kollegen über die Dienstprogramme nicht verboten. Wer sich nicht sicher ist, was gilt, kann beim Arbeitgeber nachfragen – oder den Dienst-Messenger sicherheitshalber wirklich nur für Berufliches nutzen. Denn: Hat der Arbeitgeber die private Nutzung verboten, darf er das auch kontrollieren, so Volker Görzel. Bei Verstößen droht zunächst erst mal eine Abmahnung. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann dann sogar eine Kündigung ausgesprochen werden.
Transparenz durch den Arbeitgeber ist entscheidend
Wichtig dabei: Damit die Kontrolle zulässig ist, müssen Arbeitnehmer transparent über die Art und den Umfang der Kontrolle informiert werden. Ohne eine transparente Mitteilung darf nur dann eine Überwachung stattfinden, wenn es sich um einen schwerwiegenden Verdacht handelt, etwa um eine begangene Straftat. Anders sieht es aus, wenn die private Nutzung der Messengerdienste erlaubt ist. Dann darf der Arbeitgeber die Chats grundsätzlich nicht überwachen.
Auch hier gilt eine Ausnahme, wenn es sich um den Verdacht auf eine Straftat oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung handelt. In dem Fall darf eine Kontrolle stattfinden, solange sie verhältnismäßig, offen und in Anwesenheit des Beschäftigten und eines Datenschutzbeauftragten erfolgt, erklärt der Fachanwalt. In Unternehmen mit einem Betriebsrat muss dieser auch hinzugezogen werden.
Lukas Möller/dpa
Weitere interessante Beiträge:
Mach den Berufe-Check – Finde heraus welche Berufe zu dir passen
Anzeige
Mit dem Berufe-Check findest du heraus, welcher Job zu dir passt. Wenn du auf der Suche nach Ausbildungsplätzen oder dualen Studiengängen bist, kannst du hier ein paar Fragen beantworten und bekommst passende Vorschläge.
FÖRCH: Arbeitsplatz der Zukunft
Anzeige
FÖRCH ist einer der führenden deutschen Anbieter von Produkten für Handwerk und Industrie. In der Region Heilbronn-Franken zählt FÖRCH aktuell rund 1.000 Mitarbeiter und ist weiterhin auf Wachstumskurs. Erst Anfang des Jahres wurde am Standort Neuenstadt ein neues Verwaltungsgebäude eingeweiht.
GEMÜ: Top-Arbeitgeber 2021
Anzeige
Das Technologieunternehmen GEMÜ wurde in der Branche Industrie von FOCUS-Business als Top-Arbeitgeber 2021 ausgezeichnet. Mit über 2.100 Mitarbeitenden weltweit, davon rund 1.200 in Deutschland, ist das Familienunternehmen aus Ingelfingen-Criesbach in der Branche Industrie einer der 70 besten Arbeitgeber Deutschlands.



