
In der digitalisierten Arbeitswelt werden auch Arbeitsverträge oft nur noch hin- und hergemailt. Geht ja auch viel schneller: Digital eine Unterschrift unter das Dokument setzen, fertig. Aber ist der Arbeitsvertrag dann gültig? „Im Grundsatz ja“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. An einen unbefristeten Arbeitsvertrag gibt es hier keine besonderen formalen Anforderungen. Befristete Verträge jedoch erfordern explizit die Schriftform. Erfüllen befristete Verträge die Erfordernisse der Schriftform nicht, ist die Befristung unwirksam und der Arbeitsvertrag unbefristet. Rechtlich noch nicht geklärt ist, ob befristete Arbeitsverträge digital mit einer elektronischen Signatur wirksam abgeschlossen werden können. dpa
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