
In der digitalisierten Arbeitswelt werden auch Arbeitsverträge oft nur noch hin- und hergemailt. Geht ja auch viel schneller: Digital eine Unterschrift unter das Dokument setzen, fertig. Aber ist der Arbeitsvertrag dann gültig? „Im Grundsatz ja“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. An einen unbefristeten Arbeitsvertrag gibt es hier keine besonderen formalen Anforderungen. Befristete Verträge jedoch erfordern explizit die Schriftform. Erfüllen befristete Verträge die Erfordernisse der Schriftform nicht, ist die Befristung unwirksam und der Arbeitsvertrag unbefristet. Rechtlich noch nicht geklärt ist, ob befristete Arbeitsverträge digital mit einer elektronischen Signatur wirksam abgeschlossen werden können. dpa
Weitere interessante Beiträge:
Mitarbeiterüberwachung: Darf der Arbeitgeber Chats in Teams kontrollieren?
Sich mit den Kollegen zum Kaffee oder Mittagessen verabreden und das Wochenende besprechen? Viele nutzen Dienst-Messenger auch für private Gespräche. Aber ist das aus rechtlicher Sicht zulässig?
Defizite im Job? So werden Schwächen zu Stärken
Im Berufsalltag läuft nicht immer alles glatt. Warum Selbstzweifel normal sind und welche Fragen man sich jetzt unbedingt stellen sollte.
Verschwiegenheit am Arbeitsplatz: Was muss geheim bleiben
Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf man nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.



