
In der digitalisierten Arbeitswelt werden auch Arbeitsverträge oft nur noch hin- und hergemailt. Geht ja auch viel schneller: Digital eine Unterschrift unter das Dokument setzen, fertig. Aber ist der Arbeitsvertrag dann gültig? „Im Grundsatz ja“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. An einen unbefristeten Arbeitsvertrag gibt es hier keine besonderen formalen Anforderungen. Befristete Verträge jedoch erfordern explizit die Schriftform. Erfüllen befristete Verträge die Erfordernisse der Schriftform nicht, ist die Befristung unwirksam und der Arbeitsvertrag unbefristet. Rechtlich noch nicht geklärt ist, ob befristete Arbeitsverträge digital mit einer elektronischen Signatur wirksam abgeschlossen werden können. dpa
Weitere interessante Beiträge:
Ehrenamt im Betrieb
Ein Ehrenamt im Betrieb zu übernehmen, kann durchaus Vorteile für Beschäftigte mit sich bringen. Aber man kann auch auch „nein“ sagen.
So gelingt der Jobwechsel
Ein Aufhebungsvertrag kann ein ideales Instrument für all jene sein, die schnell ihren Job wechseln möchten. Aber er birgt auch Risiken.
Das gehört in den Lebenslauf
Den eigenen Werdegang in der angemessenen Länge zusammen zu fassen, stellt nicht nur Berufsanfänger vor Hürden. Tipps und Tricks für einen gelungenen Lebenslauf.



