Digital eine Unterschrift unter das Dokument setzen. Ist der Arbeitsvertrag dann gültig?

In der digitalisierten Arbeitswelt werden auch Arbeitsverträge oft nur noch hin- und hergemailt. Geht ja auch viel schneller: Digital eine Unterschrift unter das Dokument setzen, fertig. Aber ist der Arbeitsvertrag dann gültig? „Im Grundsatz ja“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. An einen unbefristeten Arbeitsvertrag gibt es hier keine besonderen formalen Anforderungen. Befristete Verträge jedoch erfordern explizit die Schriftform. Erfüllen befristete Verträge die Erfordernisse der Schriftform nicht, ist die Befristung unwirksam und der Arbeitsvertrag unbefristet. Rechtlich noch nicht geklärt ist, ob befristete Arbeitsverträge digital mit einer elektronischen Signatur wirksam abgeschlossen werden können. dpa

Weitere interessante Beiträge:

Beruf mit Perspektive


Der Beruf von Erzieher und Erzieherinnen wird oft unterschätzt. Die Tätigkeit beschränkt sich nicht nur auf das Spielen mit den Kindern. Bereits in der Ausbildung müssen angehende ErzieherInnen lernen, sich in verschiedenen Bereichen zurechtzufinden.

Menschen als Erfolgsfaktor

Anzeige
Wie die Arnold Gruppe mit der Notwendigkeit zu nachhaltigem Management umgeht, welche Führungskultur das Unternehmen pflegt und welche Rolle die Mitarbeitenden dabei spielen.