
In der digitalisierten Arbeitswelt werden auch Arbeitsverträge oft nur noch hin- und hergemailt. Geht ja auch viel schneller: Digital eine Unterschrift unter das Dokument setzen, fertig. Aber ist der Arbeitsvertrag dann gültig? „Im Grundsatz ja“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. An einen unbefristeten Arbeitsvertrag gibt es hier keine besonderen formalen Anforderungen. Befristete Verträge jedoch erfordern explizit die Schriftform. Erfüllen befristete Verträge die Erfordernisse der Schriftform nicht, ist die Befristung unwirksam und der Arbeitsvertrag unbefristet. Rechtlich noch nicht geklärt ist, ob befristete Arbeitsverträge digital mit einer elektronischen Signatur wirksam abgeschlossen werden können. dpa
Weitere interessante Beiträge:
Beruf mit Perspektive
Der Beruf von Erzieher und Erzieherinnen wird oft unterschätzt. Die Tätigkeit beschränkt sich nicht nur auf das Spielen mit den Kindern. Bereits in der Ausbildung müssen angehende ErzieherInnen lernen, sich in verschiedenen Bereichen zurechtzufinden.
Innovation, Forschung und Entwicklung haben ein neues Zuhause
Anzeige
Im September 2022 hat Würth am Hauptsitz in Künzelsau sein hochmodernes Innovationszentrum „Curio“ für technische Produktentwicklungen eröffnet.
Menschen als Erfolgsfaktor
Anzeige
Wie die Arnold Gruppe mit der Notwendigkeit zu nachhaltigem Management umgeht, welche Führungskultur das Unternehmen pflegt und welche Rolle die Mitarbeitenden dabei spielen.



