Neuer Schwung im Berufsalltag?

Was ein Ehrenamt im Betrieb für Beschäftigte bedeuten kann – und in welchen Fällen man zu diesem auch „nein“ sagen kann.

Neben der regulären Tätigkeit ein Ehrenamt in der Firma? Von solchen Posten gibt es einige. Erst- oder Brandschutzhelfer etwa, Sicherheitsbeauftragte oder Hygienebeauftragter. Auch wer beispielsweise Mitglied in einem Komitee ist, das jährlich das Firmenfest vorbereitet, hat ein betriebliches Ehrenamt. Und nicht zu vergessen: Mitglieder im Betriebsrat. Egal, um welches Ehrenamt es geht: Es sind alles Aufgaben, die man in der Regel innerhalb der eigentlichen Arbeitszeit übernimmt. Doch wie kommen Beschäftigte eigentlich zum Ehrenamt?

Mitspracherecht

Stichwort Betriebsrat: „Geeignet ist eine solche Tätigkeit für alle, die sich gerne für andere einsetzen und bei firmeninternen Konflikten vermitteln möchten“, sagt Jan Holze, Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in Neustrelitz. Was auch für ein Mitmachen spricht: Man bekommt ein Mitspracherecht bei Entscheidungen im Unternehmen, schließlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat in wichtigen Fragen einzubeziehen.
Doch während der Betriebsrat innerhalb der Firma gewählt wird und man sich für die Wahl aufstellen lassen muss, sieht es bei anderen Ehrenämtern anders aus. Geht es etwa um die Besetzung von Posten wie Ersthelfer oder Brandhelfer, ist das Verfahren häufig weniger formal. Über eine Notiz etwa im firmeneigenen Intranet oder am Schwarzen Brett suchen Verantwortliche jeweils Freiwillige. Mitunter kommt es auch vor, dass etwa die Chefin einen Beschäftigten in der Teeküche anspricht und ihm eine Tätigkeit als Brandhelfer oder Sicherheitsbeauftragter anträgt.

Signal

„Das ist oft ein Zeichen von Vertrauen und Wertschätzung“, sagt Holze. Aber was, wenn die Chefin oder der Chef einen für ein Ehrenamt auserkoren hat, man selbst aber keinerlei Interesse daran hat? Kann der Arbeitgeber einen eigentlich dazu zwingen? „Das kommt auf den Einzelfall an“, sagt Jana Wömpner, Rechtsexpertin beim DGB Bundesvorstand in Berlin. Einerseits geht es um Freiwilligkeit, andererseits gibt es aber auch bestimmte betriebliche Belange. So muss es nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sogar schon in Kleinbetrieben einen betrieblichen Ersthelfer geben. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten liegt die Zahl je nach Art des Betriebs bei fünf beziehungsweise zehn Prozent. Auch ausgebildete Helfer für Brandbekämpfung und Evakuierung müssen je nach Unternehmen zur Verfügung stehen, das ist in Paragraf 10 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt.
„Hier kommt es auf eine Gesamtabwägung aller Umstände an, insbesondere auch darauf, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist“, so Wömpner. Der Arbeitgeber dürfe nicht allein im Blick haben, den Posten schnellstmöglich besetzen zu wollen, sondern müsse auch auf die Bedürfnisse und Interessen der Arbeitnehmer Rücksicht nehmen. Zu bestimmten anderen Ehrenämtern innerhalb des Betriebs können Beschäftigte hingegen ohne weiteres Nein sagen. „Niemand ist gezwungen, beispielsweise in einem Festkomitee oder im Betriebsrat mitzuarbeiten“, sagt Wömpner.

Kein Sonderurlaub

Wer sich für das betriebliche Ehrenamt entscheidet, hat in aller Regel allerdings keinen Anspruch auf ein zusätzliches Entgelt über den Lohn oder das Gehalt hinaus – vor allem nicht, wenn es innerhalb der regulären Arbeitszeit ausgeübt wird. „Auch gibt es keinen Sonderurlaub für das Ehrenamt“, erklärt Wömpner.
Beschäftigte haben aber in jedem Fall einen Anspruch darauf, dass sie weiter Entgelt bekommen, wenn sie Lehrgänge oder Auffrischungslehrgänge in Sachen Erste Hilfe und Co. besuchen. Dafür muss der Arbeitgeber sie von der Arbeit freistellen. Und es gibt gute Gründe, ein Ehrenamt anzunehmen. „Vielleicht hat der ein oder andere zu wenig Abwechslung bei der regulären Tätigkeit, da kann ein betriebliches Ehrenamt ein bisschen Schwung in den Berufsalltag bringen“, so Holze.

Erwartungen ausloten

Allerdings muss auch das zu bewältigende Arbeitspensum die Zeit für ein Ehrenamt hergeben. „Bevor man es annimmt, sollte man sich im Vorfeld genau über die Erwartungen und Pflichten informieren und unbedingt ausloten, welche Aufgaben auf einen zukommen“, rät Holze.

Sabine Meuter/dpa

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