In einzelnen Fällen kann Nutzung des Handys im Betrieb verboten sein

Kurz mal eine private Nachricht beantworten oder durch Social Media scrollen – was für viele im Alltag selbstverständlich ist, ist am Arbeitsplatz meistens unangebracht. Doch ein komplettes Handyverbot gibt es selten. Wann ist die Grenze bei der Nutzung des Smartphones also überschritten?
„Meistens ist die Handynutzung am Arbeitsplatz gar nicht geregelt“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wer also kurz eine Nachricht oder einen dringenden Anruf beantworten möchte, kann dies in der Regel auch ohne Probleme machen. Dabei sollte trotzdem darauf geachtet werden, dass die Nutzung verhältnismäßig und nur kurzzeitig stattfindet.
Für Wichtiges, nicht aber für Unterhaltung
Wird das Handy aber nicht für wichtige Anliegen verwendet, sondern für längere Konversationen, zum Browsen von Social Media oder als sonstiger Zeitvertreib, kann das Konsequenzen haben. Im Grunde stellt das nämlich einen Arbeitspflichtenverstoß dar, so Meyer. Der Arbeitgeber kann dann eine Ermahnung oder sogar eine Abmahnung aussprechen. Ein sofortiger Kündigungsgrund ist das allerdings nicht.
In einzelnen Fällen kann die Nutzung des Handys auch im kompletten Betrieb verboten sein. Das kann etwa vorkommen, wenn es sich um einen Job im Sicherheitsbereich handelt. Hier kann es dann klare Vorgaben geben, ob das Handy generell überhaupt benutzt werden darf, oder ob bestimmte Apps und Programme einfach nicht geöffnet und verwendet werden dürfen.
Lukas Möller/dpa
Weitere interessante Beiträge:
Defizite im Job? So werden Schwächen zu Stärken
Im Berufsalltag läuft nicht immer alles glatt. Warum Selbstzweifel normal sind und welche Fragen man sich jetzt unbedingt stellen sollte.
Verschwiegenheit am Arbeitsplatz: Was muss geheim bleiben
Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf man nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.
Handynutzung am Arbeitsplatz – was ist erlaubt?
Insta, TikTok, Chats und Co.: Wann ist das private Handy am Arbeitsplatz gestattet - und wann nicht? Ein Fachanwalt erklärt, welche Regeln gelten.



