Pünktlich zum ersten Urlaubstag liegt man flach. Bekommen Beschäftigte im Krankheitsfall die Tage wieder?

Werden Beschäftigte im Urlaub krank, bekommen sie die Urlaubstage wieder gutgeschrieben. Darauf macht der Bund-Verlag auf seinem Blog für Betriebsräte aufmerksam. Die Urlaubstage gelten dann als nicht genommen. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Bundesurlaubsgesetz.
Es gibt aber Voraussetzungen: Zum einen muss eine Erkrankung vorliegen, die zur Arbeitsunfähigkeit führt. Zusätzlich brauchen Beschäftigte dafür einen ärztlichen Nachweis, also ein Attest.
Nicht jede Erkrankung führt zur Arbeitsunfähigkeit
Im Umkehrschluss bedeutet das: Nicht jede Krankheit muss zu einer Arbeitsunfähigkeit führen. Laut Bund-Verlag kommt es darauf an, „ob der oder die Beschäftigte durch die Krankheit daran gehindert gewesen wäre, seinen bzw. ihren konkreten Tätigkeiten nachzukommen“. Verletzt sich ein Beschäftigter im Urlaub den kleinen Finger, muss aber beruflich keinerlei manuelle Tätigkeiten oder Schreibarbeiten leisten, kann es sein, dass die Erkrankung gar nicht zur Arbeitsunfähigkeit führt.
Kind krank: Urlaub gilt als genommen
Urlaubstage bekommen Beschäftigte auch nur dann gutgeschrieben, wenn sie selbst nachweislich arbeitsunfähig sind. Wird das Kind im Urlaub krank, hat man Pech gehabt. Der Urlaub gilt als genommen – auch wenn sich Beschäftigte wegen der Betreuung des kranken Kindes nicht erholen konnten und ein Attest über dessen Erkrankung vorgelegt haben, so der Bund-Verlag.
Ähnliches gilt für einen weiteren Fall: Nämlich dann, wenn Beschäftigte in einer Zeit erkranken, in der sie sich freigenommen haben, um Überstunden abzubauen. Auch diese Stunden können sie sich nicht gutschreiben lassen, so der Bund-Verlag mit Verweis auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 1989 (Az. 5 AZR 344/88).
Amelie Breitenhuber/ dpa
Weitere interessante Beiträge:
Mitarbeiterüberwachung: Darf der Arbeitgeber Chats in Teams kontrollieren?
Sich mit den Kollegen zum Kaffee oder Mittagessen verabreden und das Wochenende besprechen? Viele nutzen Dienst-Messenger auch für private Gespräche. Aber ist das aus rechtlicher Sicht zulässig?
Defizite im Job? So werden Schwächen zu Stärken
Im Berufsalltag läuft nicht immer alles glatt. Warum Selbstzweifel normal sind und welche Fragen man sich jetzt unbedingt stellen sollte.
Verschwiegenheit am Arbeitsplatz: Was muss geheim bleiben
Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf man nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.



