Verbot im Unternehmen erfordert die Einwilligung des Betriebsrats

Für viele Menschen ist es im Alltag ganz normal, Musik oder Podcasts auf den Ohren zu haben. Für einige sorgt das auch bei der Arbeit für Entspannung. Wen soll es stören? Ist das im Job also erlaubt?
„Es gibt kein generelles Verbot“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Solange es keine Sicherheitsbedenken gibt, die Arbeitsleistung nicht leidet und andere Menschen nicht gestört werden, sollte das Hören von Musik oder Podcasts kein Problem darstellen. Genauere Regelungen dazu finden sich im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen.
Verbot muss sachlich begründet sein
Ein Verbot ist etwa dann gerechtfertigt, wenn Arbeitnehmer durch das Hören eventuell nicht mehr alles mitbekommen, was die Arbeitsleistung beeinflussen kann. Oder wenn durch die Musik andere Menschen eben doch gestört werden können. Dabei geht es nicht nur um Lärmbelastung. Wenn Kollegen oder sogar Kunden das Gefühl haben, dass die Aufmerksamkeit der Angestellten woanders liegt, kann das Hören trotz Kopfhörern eine störende Wirkung haben.
Daraus ergibt sich: Ein Verbot für das Hören von Musik oder Podcasts lässt sich vor allem in Berufen mit Kundenkontakt leicht nachvollziehen, ohne Kundenkontakt muss der Arbeitgeber genau begründen.
Will der Arbeitgeber ein generelles Verbot neu aussprechen, betrifft das die Ordnung des Betriebs. Ein solches Verbot erfordert dann die Zustimmung des Betriebsrats.
dpa
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