Was im Arbeitsrecht beim Thema Überstunden gilt

Mehrarbeit gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Es gibt aber durchaus Grenzen.

Die Deadline rückt näher und der Projektmanager will, dass alle Abend für Abend länger bleiben. Das Überstundenkonto wächst und wächst. Aber ist das eigentlich erlaubt oder gibt es bei Überstunden ein Limit?

Generell darf die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag verlängert werden, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh. Das ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. Außerdem dürfen innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen acht Stunden Arbeitszeit pro Tag im Durchschnitt nicht überschritten werden. So sind – ausgehend von einer 6-Tage-Woche – in Ausnahmefällen maximal 60 Stunden pro Woche drin, wenn die Arbeitszeit an diesen Tagen auf 10 Stunden pro Tag verlängert wird.

Kann mich der Arbeitgeber zu Überstunden zwingen?

Außerdem wichtig: Ob überhaupt Überstunden geleistet werden müssen, ist keineswegs klar. „Das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag geregelt ist, häufig ergibt sich das auch aus einem Tarifvertrag“, so der Fachanwalt. Steht im Vertrag etwa, dass die wöchentliche Arbeitszeit 35 Stunden umfasst, dann ist das auch alles was erbracht werden muss. Nur wenn nach dem Arbeitsvertrag auch Überstunden geschuldet sind oder sich das aus dem Tarifvertrag ergibt, können sie verpflichtend sein.

Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, darf der beim Thema Überstunden mitbestimmen. Heißt: Selbst, wenn Beschäftigte den Überstunden zustimmen, darf der Arbeitgeber sie nur anordnen, wenn der Betriebsrat zustimmt. Eine Ausnahmeregel gilt für betrieblichen Notfälle – etwa, wenn im Betrieb ein Feuer ausgebrochen ist. Dann können Überstunden angeordnet werden.

Übrigens: Das Verweigern von Überstunden, zu denen der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, gilt nicht als Arbeitsvertragsverstoß und kann folglich keine Kündigung rechtfertigen, so Johannes Schipp.

Lukas Möller/dpa

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