In einzelnen Fällen kann Nutzung des Handys im Betrieb verboten sein

Kurz mal eine private Nachricht beantworten oder durch Social Media scrollen – was für viele im Alltag selbstverständlich ist, ist am Arbeitsplatz meistens unangebracht. Doch ein komplettes Handyverbot gibt es selten. Wann ist die Grenze bei der Nutzung des Smartphones also überschritten?
„Meistens ist die Handynutzung am Arbeitsplatz gar nicht geregelt“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wer also kurz eine Nachricht oder einen dringenden Anruf beantworten möchte, kann dies in der Regel auch ohne Probleme machen. Dabei sollte trotzdem darauf geachtet werden, dass die Nutzung verhältnismäßig und nur kurzzeitig stattfindet.
Für Wichtiges, nicht aber für Unterhaltung
Wird das Handy aber nicht für wichtige Anliegen verwendet, sondern für längere Konversationen, zum Browsen von Social Media oder als sonstiger Zeitvertreib, kann das Konsequenzen haben. Im Grunde stellt das nämlich einen Arbeitspflichtenverstoß dar, so Meyer. Der Arbeitgeber kann dann eine Ermahnung oder sogar eine Abmahnung aussprechen. Ein sofortiger Kündigungsgrund ist das allerdings nicht.
In einzelnen Fällen kann die Nutzung des Handys auch im kompletten Betrieb verboten sein. Das kann etwa vorkommen, wenn es sich um einen Job im Sicherheitsbereich handelt. Hier kann es dann klare Vorgaben geben, ob das Handy generell überhaupt benutzt werden darf, oder ob bestimmte Apps und Programme einfach nicht geöffnet und verwendet werden dürfen.
Lukas Möller/dpa
Weitere interessante Beiträge:
Wenn Stellenabbau droht: Gehen oder bleiben?
Wenn ein Unternehmen in Schieflage gerät, lohnt es sich, früh zu gehen oder ist Abwarten die bessere Wahl? Tipps vom Fachanwalt für verschiedene Situationen.
Fünf Tipps für einen kühleren Arbeitsplatz an heißen Tagen
Sommerhitze? Am Wochenende im Freibad prima, in der Woche am Arbeitsplatz unerträglich. Fünf kleine Stellschrauben, mit denen Arbeitgeber für ein gutes "Arbeitsklima" sorgen können.
Mitarbeiterüberwachung: Darf der Arbeitgeber Chats in Teams kontrollieren?
Sich mit den Kollegen zum Kaffee oder Mittagessen verabreden und das Wochenende besprechen? Viele nutzen Dienst-Messenger auch für private Gespräche. Aber ist das aus rechtlicher Sicht zulässig?



