
In der digitalisierten Arbeitswelt werden auch Arbeitsverträge oft nur noch hin- und hergemailt. Geht ja auch viel schneller: Digital eine Unterschrift unter das Dokument setzen, fertig. Aber ist der Arbeitsvertrag dann gültig? „Im Grundsatz ja“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. An einen unbefristeten Arbeitsvertrag gibt es hier keine besonderen formalen Anforderungen. Befristete Verträge jedoch erfordern explizit die Schriftform. Erfüllen befristete Verträge die Erfordernisse der Schriftform nicht, ist die Befristung unwirksam und der Arbeitsvertrag unbefristet. Rechtlich noch nicht geklärt ist, ob befristete Arbeitsverträge digital mit einer elektronischen Signatur wirksam abgeschlossen werden können. dpa
Weitere interessante Beiträge:
So kommen Sie an mehr Homeoffice-Tage
Längst nicht alle Arbeitgeber sind begeistert, wenn Beschäftigte mehr Homeoffice-Tage möchten. Mit welchen Strategien Sie die Führungskraft dennoch überzeugen.
Was ein Karrierewechsel in der Lebensmitte bedeutet
Beruflicher Neustart mit 45: Was es braucht, um in der Lebensmitte, noch einmal etwas ganz Neues zu lernen.
Familiär und doch global
Anzeige
Mit über 1.300 IT-Spezialistinnen und Spezialisten in sieben Ländern verstehen wir uns als Business Enabler für die Gesellschaften der Würth-Gruppe. Dafür digitalisieren wir Unternehmensprozesse und sind Begleiter in Sachen Innovation.



