Wer die Fühler nach einem neuen Job ausstrecken will, hätte dafür womöglich gern ein Zwischenzeugnis. Doch es kann auch andere Gründe geben. Warum so oder so immer ein wenig Vorbereitung gefragt ist.

Vielleicht ist man schon lange im selben Job tätig oder will eine Weiterbildung machen, für die man es braucht: Gründe, weshalb Beschäftigte ein Zwischenzeugnis haben möchten, gibt es einige.
Doch bei der Frage danach sollte man mit Fingerspitzengefühl vorgehen, rät Patrick Pieles vom Personaldienstleister Robert Half auf dem Karriereblog des Unternehmens. Denn eine verbreitete Meinung sei, dass man den Absprung zu einem anderen Unternehmen suche, wenn man um diese Form der Beurteilung bitte. Das könne das Verhältnis zum Vorgesetzten belasten.
Wie also vorgehen?
Am besten vereinbart man ein Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten und spricht das Thema direkt an, empfiehlt Pieles. Einstellen sollte man sich dabei auf die Frage, warum man das Zwischenzeugnis möchte.
Gut zu wissen: Ein generelles gesetzliches Recht auf ein Zwischenzeugnis gibt es zwar nicht. Führe man ein „berechtigtes Interesse“ ins Feld, könne man aber einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis geltend machen, heißt es in dem Beitrag. Das sei beispielsweise der Fall, wenn man einen neuen Vorgesetzten bekommt, die Abteilung wechselt, oder eine Weiterbildung machen will, für die es erforderlich ist.
Auch wer längere Zeit nicht im Unternehmen ist, etwa wegen einer Elternzeit, oder schon lange im Unternehmen arbeitet und bislang keine Beurteilung bekommen hat, kann Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben. Weitere Gründe können etwa im Tarifvertrag vereinbart sein.
Referenzen als Alternative
Wissen sollte man allerdings: Ihr Chef könnte Sie nach der Frage nach dem Zwischenzeugnis womöglich über eine gewisse Zeit etwas genauer beobachten. Geben Sie ihm also keinen Grund zu zweifeln, rät Pieles. „Zeigen Sie weiterhin ganzen Einsatz und volle Motivation, dann wird sich seine Sorge schnell in Luft auflösen.“
Übrigens: Auch wenn Sie sich tatsächlich beruflich umorientieren wollen, können Sie für die Bewerbung ein Zwischenzeugnis anfragen. Ist einem das zu heikel, kann man in Bewerbungen allerdings auch Referenzen angeben, beispielsweise von ehemaligen Vorgesetzten.
Jessica Kliem/dpa
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