In diesen Fällen drohen Schadensersatzleistungen

Betriebsgeheimnisse dürfen nicht verraten werden

Kurz mit anderen darüber reden, was heute im Büro passiert ist oder beschreiben, wie der Arbeitsplatz aussieht – klingt nach harmlosem Small Talk. Doch das kann Konsequenzen haben. Denn Verschwiegenheit ist auch ohne eine explizite Erwähnung im Arbeitsvertrag Pflicht.

Worauf bezieht sich das genau? Grundsätzlich gilt bei allen Betriebsgeheimnissen Verschwiegenheit. „Betriebsgeheimnisse sind schlicht gesagt alle Kenntnisse, die ein Arbeitnehmer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit hat“, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dazu können etwa Personendaten oder aber auch der Zuschnitt von Räumlichkeiten gehören. Eben all die Informationen, die nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind. Wer Betriebsgeheimnisse verrät, riskiert eine Abmahnung oder eine Kündigung. In einigen Fällen müssen Arbeitnehmer auch Schadenersatz leisten.

Härtere Strafen bei Geschäftsgeheimnissen

Bei Geschäftsgeheimnissen ist das Gesetz noch strenger. Hierbei handelt es sich um Informationen, die nur für einen bestimmten Personenkreis bestimmt sind und auch innerhalb vom Unternehmen Geheimhaltung erfordern, so Görzel. Das können etwa Dokumente sein, die nur an bestimmte Angestellte gerichtet und auch als vertraulich gekennzeichnet sind. Generell sind drei Aspekte nötig, um ein Geschäftsgeheimnis zu erschaffen:

– Die Informationen sind nur an einen bestimmten Personenkreis adressiert
– Es liegen entsprechende Geheimhaltungsmaßnahmen vor
– Der Arbeitgeber hat ein Interesse an der Geheimhaltung der Informationen.

Lukas Möller/dpa

Weitere interessante Beiträge:

  • Beratungsteam von der Kreissparkasse Heilbronn

Karriere bei der Kreissparkasse Heilbronn

Anzeige
Die Kreissparkasse Heilbronn ist einer der größten Sparkasse in Baden-Württemberg und die stärkste Finanzmarke in der Region. Die Mehrzahl der rund 1.600 Kolleginnen und Kollegen berät und unterstützt täglich unsere Kundinnen und Kunden.

  • Angestellter arbeitet bei Adolf Würth GmbH & Co. KG.

Karriereperspektiven bei Würth

Anzeige
Die Adolf Würth GmbH & Co. KG ist führender Hersteller von Befestigungstechnik für die professionelle Anwendung. Sie beschäftigt deutschlandweit über 7.600 Mitarbeitende und erwirtschaftete 2022 einen Umsatz von 2,3 Milliarden Euro.