Pünktlich zum ersten Urlaubstag liegt man flach. Bekommen Beschäftigte im Krankheitsfall die Tage wieder?

Werden Beschäftigte im Urlaub krank, bekommen sie die Urlaubstage wieder gutgeschrieben. Darauf macht der Bund-Verlag auf seinem Blog für Betriebsräte aufmerksam. Die Urlaubstage gelten dann als nicht genommen. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Bundesurlaubsgesetz.
Es gibt aber Voraussetzungen: Zum einen muss eine Erkrankung vorliegen, die zur Arbeitsunfähigkeit führt. Zusätzlich brauchen Beschäftigte dafür einen ärztlichen Nachweis, also ein Attest.
Nicht jede Erkrankung führt zur Arbeitsunfähigkeit
Im Umkehrschluss bedeutet das: Nicht jede Krankheit muss zu einer Arbeitsunfähigkeit führen. Laut Bund-Verlag kommt es darauf an, „ob der oder die Beschäftigte durch die Krankheit daran gehindert gewesen wäre, seinen bzw. ihren konkreten Tätigkeiten nachzukommen“. Verletzt sich ein Beschäftigter im Urlaub den kleinen Finger, muss aber beruflich keinerlei manuelle Tätigkeiten oder Schreibarbeiten leisten, kann es sein, dass die Erkrankung gar nicht zur Arbeitsunfähigkeit führt.
Kind krank: Urlaub gilt als genommen
Urlaubstage bekommen Beschäftigte auch nur dann gutgeschrieben, wenn sie selbst nachweislich arbeitsunfähig sind. Wird das Kind im Urlaub krank, hat man Pech gehabt. Der Urlaub gilt als genommen – auch wenn sich Beschäftigte wegen der Betreuung des kranken Kindes nicht erholen konnten und ein Attest über dessen Erkrankung vorgelegt haben, so der Bund-Verlag.
Ähnliches gilt für einen weiteren Fall: Nämlich dann, wenn Beschäftigte in einer Zeit erkranken, in der sie sich freigenommen haben, um Überstunden abzubauen. Auch diese Stunden können sie sich nicht gutschreiben lassen, so der Bund-Verlag mit Verweis auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 1989 (Az. 5 AZR 344/88).
Amelie Breitenhuber/ dpa
Weitere interessante Beiträge:
Karriere bei FÖRCH: Mach Zukunft mit uns!
Anzeige
Vom Stammsitz in Neuenstadt am Kocher werden die Aktivitäten des FÖRCH Konzerns gesteuert und Pakete aus dem zentralen Logistikzentrum in die ganze Welt verschickt. Dafür sucht das Unternehmen Unterstützung von A wie Außendienst bis Z wie Zentrallogistik.
Die Einsamkeit der Freiberufler
Freiberufler haben es gut, oder? Kein nervender Vorgesetzter, keine anstrengenden Kollegen, kein Kampf um die besten Urlaubstage. Doch es ist nicht alles Gold, was glänzt.
„Köder“ für die Mitarbeiter
Ein Fitnessraum für Mitarbeiter, After-Work-Veranstaltungen oder der berühmte Obstkorb: Viele Firmen überlegen sich besondere Angebote für die Mitarbeiter. Aber geht die Rechnung auf?



